„175 Jahre Lindt“-Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen sind auf dem Stand vom 01.07.2020
1. Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem „175 Jahre Lindt“-Gewinnspiel (nachfolgend auch „Gewinnspiel“ genannt), welches die Chocoladenfabriken Lindt & Sprüngli GmbH, Süsterfeldstr. 130, D-52072 Aachen (nachfolgend auch „Lindt“ genannt) in der Zeit vom 01.08.2020, 12:00 Uhr bis zum 31.10.2020, 12:00 Uhr (der „Teilnahmezeitraum“) veranstaltet. Eine Teilnahme ist nur in diesem Zeitraum und ausschließlich in den 35 stationären Lindt & Sprüngli Boutiquen/Outlets möglich. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel endet mit der Auslosung und Bekanntgabe von 5 Gewinnern am 27.11.2020.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht Mitarbeiter, Angehöriger eines Mitarbeiters von Lindt oder Mitarbeiter von Kooperationspartnern sind, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gewinnspielvereine sind nicht teilnahmeberechtigt.
3. Ablauf
Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in den insgesamt 43 Boutiquen/Outlets von Lindt möglich. Kunden, die in einer Boutique oder einem Outlet als solche gesondert gekennzeichnete Jubiläumsprodukte mit einem summierten Warenwert von mindestens EUR 15,00 erwerben, erhalten nach der Bezahlung der Produkte an der Kasse pro EUR 15,00 Warenwert jeweils eine Gewinnspielkarte. Bei Berechnung des Warenwertes werden nur die gesondert gekennzeichneten Jubiläumsprodukte berücksichtigt. Ausgefüllte Gewinnspielkarten können nur vor Ort in die dafür bereit gestellten Gewinnspielboxen eingeworfen werden.
Nach Teilnahmeschluss werden aus allen Gewinnspielkarten die Gewinner ausgelost. Die Gewinner werden aus allen Teilnehmern ausgelost, die die o.g. Teilnahmebedingungen erfüllt und den hier erläuterten Ablauf eingehalten haben. Eine notarielle Überwachung dieser Auslosung findet nicht statt. Die Auslosung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Lindt ist nicht dazu verpflichtet, die Auswahl zu begründen. Alle Gewinner werden von Lindt postalisch benachrichtigt.
Sollte ein Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung gegenüber der Lindt & Sprüngli GmbH, Süsterfeldstr. 130 in 52072 Aachen, den Gewinn in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen ein Ersatzgewinner ausgelost. Der Gewinner wird in der Gewinnbenachrichtigung nochmals ausdrücklich auf dieses Erfordernis hingewiesen. Für den rechtzeitigen Eingang der Rückmeldung ist der Poststempel maßgeblich.
Zu gewinnen sind 5 x 2 Tickets für einen Besuch des „Lindt Home of Chocolate“, Schokoladenplatz 1, 8802 Kilchberg, SCHWEIZ an einem noch zu bestimmenden Tag im März 2021. Der Gewinn umfasst für jeweils zwei Personen
- die Anreise nach Zürich per Linienflug (Economy) von einem in Deutschland gelegenen Flughafen sowie den Rückflug,
- die Übernachtung in einem 4 Sterne Hotel in Zürich sowie den Shuttle-Transport vom und zum Flughafen Zürich am Tag der Veranstaltung sowie
- die Eintritts-Tickets für das „Home of Chocolate“, Schokoladenplatz 1, 8802 Kilchberg, Schweiz, die eine geführte, interaktive Tour in der Chocolate-Ausstellung (90 Min.) und einen Chocolateria-Kurs (120 Min.) beinhalten.
Etwaige weitere mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Kosten, wie z.B. Verpflegungskosten, sind von den Gewinnern selbst zu tragen.
Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben machen oder versuchen, sich in unlauterer Weise einen Vorteil zu verschaffen, können von Lindt durch einseitige Erklärung vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
Die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erfolgt über die Firma e.s.n Agentur für Produktion und Werbung GmbH, Hansaallee 321, Gebäude 18, 40549 Düsseldorf.
4. Datenschutz
5. Haftung
Lindt wird nach Beendigung des Gewinnspiels von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Eine Schadensersatzpflicht von Lindt besteht nur, wenn und soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Lindt auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Kontakt
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind an Lindt zu richten. Beschwerden, die sich auf die Durchführung der Aktion beziehen, sind unter Angabe der Aktion innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Lindt zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
Anschrift
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind an Lindt zu richten. Beschwerden, die sich auf die Durchführung der Aktion beziehen, sind unter Angabe der Aktion innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Lindt zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli GmbH
Süsterfeldstr. 130
D-52072 Aachen
Servicezeiten: Mo. – Fr. von 8:30 Uhr – 17:00 Uhr
Telefon: 0800-80 88 400 (gebührenfrei)
Fax: +49-241-8889-313